orthopädische Maßschuhe
Was sind orthopädische Maßschuhe?
Orthopädische Maßschuhe werden über eine, speziell für den Kunden hergestellte Form, den Leisten, produziert. Dabei handelt es sich um eine handwerkliche Einzelanfertigung. Der Leisten wird bei uns eingelagert und kann somit jederzeit wieder für diesen Kunden verwendet werden.
Wann werden sie verordnet?
Sobald Sie mit konfektionierten Schuhen mit entsprechender Veränderung oder dem Einsatz von orthopädischen Einlagen alleine nicht mehr zurecht kommen, können orthopädische Maßschuhe von Ihrem Arzt verschrieben werden. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Diagnose.
Wieviele Schuhe können Sie bekommen?
Als Erstlieferung kann die Krankenkasse im ersten Jahr zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe genehmigen. Die Straßenschuhe haben eine Mindesttragezeit von zwei Jahren und die Hausschuhe von vier Jahren. Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Genehmigungen von Sport- und Badeschuhen möglich.
Arbeitsschuhe werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In diesem Fall sind Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder die Agentur für Arbeit für die Kostenübernahme zuständig.
Wer übernimmt die Kosten?
Unter der Voraussetzung einer ärztlichen Verordnung sind zunächst nach § 33 SGB V die gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Beim Versicherten selbst verbleibt in der Regel eine Eigenbeteiligung. Diese setzt sich aus der gesetzlichen Zuzahlung von 10,00€ und dem Gebrauchsgegenstandswert von 76 € bei Straßenschuhen und 40 € bei Hausschuhen zusammen.
Die Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen ist Vertrauenssache. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne.